Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Theatersport Berlin GbR, Bürgerheimstr. 8, 10365 Berlin.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf dem Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz vom 9. Dezember 1976 /BGBI. 1.S.3317 in der zuletzt geänderten Fassung vom 22.12.1989).Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Theatersport Berlin GbR. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen und Vorverkaufskassen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(1) Kassenöffnungszeiten
Die Abendkasse, an der ausschließlich Karten für die Vorstellung des jeweiligen Abends verkauft werden, wird in der Regel jeweils eine dreiviertel Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. An vorstellungsfreien Tagen bleibt die Abendkasse geschlossen.
(2) Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen
Besuchern ist es nicht gestattet Eintrittskarten von Theatersport Berlin zum Verkauf anzubieten. Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht und die von der Theatersport Berlin GbR dafür zugelassen wurden. Beim Kauf von Eintrittskarten können Reklamationen nach abgeschlossenem Kaufgeschäft nicht mehr angenommen werden, insbesondere ist dann Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Verkaufte Karten werden nur im Rahmen glaubhafter Probleme von der Theatersport Berlin GbR zurückgenommen.
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Eine Rückerstattung des gezahlten Kartenpreises ist nicht möglich. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis werden bevorzugt abgefertigt. Plätze für Rollstuhlfahrer können in Abhängigkeit von der Inszenierung in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt.
(3) Schriftliche Kartenbestellungen
Eine schriftliche Kartenbestellung (per Brief, Fax, e-mail, Internet) gilt als Reservierungsanfrage. Auf jede schriftliche Bestellung wird geantwortet. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs der Theatersport Berlin GbR mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die Theatersport Berlin GbR das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten der Versendung trägt die Theatersport Berlin GbR und Gefahr der Versendung trägt der Besteller. Für Gruppenbestellungen (ab 10 Karten) gelten zusätzlich besondere Bedingungen: diese erhält der Besteller mit der verbindlichen Zusage der Bereitstellung der Eintrittskarten.
Die Rücknahme von Karten, die nicht über die Theatersport Berlin GbR erworben wurden, unterliegen den Geschäftsbedingungen der jeweilige Vorverkaufskasse bzw. Besucherorganisation. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Einlaß
Der Einlass wird den Vorstellungsbesuchern mit gültigen Eintrittskarten in der Regel jeweils 45 Minuten vor Aufführungsbeginn ermöglicht. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und anderen Besucher sowie wegen der Unfallgefahr erst in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause eingelassen werden. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
(5) Garderobe und Fundsachen
1. Die Mitnahme von störenden Gegenständen in den Zuschauerraum untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
2. Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden.
3. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.
(6) Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen
1. Die Theatersport Berlin GbR, sowie die Besitzer, üben in den Veranstaltungsstätten das Hausrecht aus. Zu seiner Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen berechtigt.
2. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigt werden und wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
3. Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
4. Die Theatersport Berlin GbR kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nacherheben. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltsdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz nachentrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des jeweiligen Abendpersonals ist Folge zu leisten.
5. Das Rauchen ist in den Veranstaltungsstätten nicht gestattet, sofern nicht anders ausgewiesen.
6. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten.
7. Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
8. Für den Fall, daß während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
(7) Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft.